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KRIEG UND FRIEDEN

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KRIEG UND FRIEDEN

Der bewaffnete Konflikt in Kolumbien seit den 1960er Jahren ist einer der ältesten in Lateinamerika. Damals entstanden bäuerliche Guerillagruppen, die sich gegen ungleiche Verteilung von Landbesitz, Landraub und Übergriffe der kolumbianischen Armee und paramilitärischer Kommandos im Dienste von Großgrundbesitzern zur Wehr setzten.

In den 1980er Jahren nahm die Bedeutung von rechten paramilitärischen Gruppen zu, die z.T. mit staatlichen Sicherheitskräften verflochten waren und auch Verbindungen in hochrangige politische Zirkel hatten. Zwar wurden unter der Regierung von Präsident Uribe mehr als 30.000 Paramilitärs des Dachverbands „Autodefensas Unidas de Colombia“ (AUC) demobilisiert, dennoch gelang die vollständige Auflösung ihrer Strukturen und Einflusssphären aufgrund des dafür gewählten Ansatzes mit dem Gesetz für Frieden und Gerechtigkeit (Ley de Justicia y Paz 975) nicht, so dass (neo-) paramilitärische Gruppen bis heute existieren.

Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsversuchen mit den beiden größeren Guerillagruppen der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – FARC) und dem Nationalen Befreiungsheer (Ejército de Liberación Nacional – ELN) unterzeichneten die FARC Ende 2016 einen Friedensvertrag mit der kolumbianischen Regierung unter dem damaligen Präsidenten Juan Manuel Santos.

Der Friedensvertrag sieht die Überwindung wesentlicher Konfliktursachen vor. Dazu gehören die ungleiche Landverteilung, die mangelnden Möglichkeiten politischer Teilhabe sowie die Drogenökonomie. Ein eigenes Kapitel ist den Opfern des Konflikts und der Aufarbeitung der Gewalt durch das dafür geschaffene Integrale System für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung – SIVJRNR gewidmet.

Mit Iván Duque übernahm im August 2018 ein Kritiker des Friedensprozesses das Präsidentenamt, im Kongress stehen ca. 30% der Senator*innen und Abgeordneten dem Friedensabkommen kritisch bis ablehnend gegenüber.

Menschen- und Landrechtsorganisationen kritisieren die unzureichende und schleppende Umsetzung des Friedensvertrags. Fehlende Sicherheitsgarantien stellen ein wachsendes Problem dar. Die massive Ermordung von Ex-Kombattant*innen der FARC sowie von sozialen Führungspersonen ist verheerend für den Friedensprozess und seine Wahrnehmung in der Bevölkerung.

Zudem bestehen zahlreiche organisierte Gewaltakteure weiter. Sie treten – regional unterschiedlich – in Konkurrenz oder als Allianzen auf. Rechte, paramilitärische Gruppen, das Nationale Befreiungsheere (ELN), das Volksbefreiungsheer (EPL), Splittergruppen der FARC, die sich nicht demobilisert oder wiederbewaffnet haben (disidencias) sowie Drogenbanden oder Akteure aus dem illegalen Goldbergbau sind hier zu nennen. Alle Gruppen konkurrieren um Einnahmen aus illegalen Ökonomien sowie um territoriale Kontrolle von Landstrichen. Die Zivilbevölkerung bleibt damit in hohem Maße Mord, Einschüchterung und Vertreibung ausgesetzt.

Der Friedensprozess hatte in der polarisierten kolumbianischen Gesellschaft von Anfang an starke Gegner*innen. International jedoch wird er unterstützt und begleitet. Besonders die Übergangsjustiz gilt als wegweisendes Modell, bei dem die Opfer im Zentrum stehen, der Wahrheitsfindung Priorität vor der Bestrafung eingeräumt wird und Täter*innen Alternativstrafen in Aussicht gestellt werden, wenn sie vollumfänglich zur Wahrheitsfindung beitragen.

Die drei Instanzen der Übergangsjustiz haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) eröffnete eine Reihe von Makro-Prozessen zu übergeordneten Themen, z.B. zu Entführungen durch die FARC-Guerilla und außergerichtlichen Hinrichtungen durch staatliche Sicherheitskräfte. Erste Urteile werden 2021 erwartet. Die neu gegründete Sucheinheit für verschwundene Personen (UBPD) widmet sich dem schwierigen Unterfangen, nach Tausenden Verschwundenen zu suchen. Bis April 2021 wurden die sterblichen Überreste von 98 Verschwundenen vollständig identifiziert und an ihre Familien zurückgegeben. In weiteren 25.000 Fällen befinden sich die Überreste im Prozess der Identifizierung. Die Wahrheitskommission nahm fast 20.000 Zeug*innenaussagen auf, davon gut 1.000 aus 20 Ländern, in denen Kolumbianer*innen im Exil leben. Sie legt Ende 2021 ihren Abschlussbericht vor.

Polizeigewalt gegen Frauen und LGBTIQ* bei Protesten 2021 – Neuer Bericht von Amnesty International

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Die Polizei Kolumbiens hat bewusst geschlechtsspezifische Gewalt eingesetzt um die Proteste während des Generalstreiks 2021 niederzuschlagen. Dies belegt Amnesty International im neuen Bericht „The police does not care for me“. Die Menschenrechtsorganisation dokumentiert darin 28 Fälle von gewaltsamen Übergriffen durch Polizeikräfte gegen Frauen und LGBTIQ* in sieben Städten, in denen 2021 Menschen wochenlang friedlich für Frieden, Sicherheit und Chancengleichheit demonstrierten. Die Übergriffe reichen von Diskriminierung und Todesdrohungen bis hin zu Folter und sexueller Gewalt.

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Menschenrechts-bilanz der vier Jahre der Regierung Duque

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Die drei nationalen Menschenrechtsnetzwerke Alianza de
Organizaciones Sociales y Afines, Coordinación Colombia-Europa-Estados
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Desarrollo haben eine Menschenrechtsbilanz für das letzte Jahr der Regierung Duque vorgelegt. Das Erbe ist die Verschärfung der humanitären Krise.

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PM: Deutschlandbesuch Lucía González-Kolumbiens Wahrheits-kommission

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Hauptzweck des Besuchs der Kommissionsbeauftragten Lucía González ist es, den Prozess der Vorbereitung der Gesellschaft auf die Übergabe des Abschlussberichts zu erläutern. Dabei spielt die Frage des Exils – u. a. auch in Deutschland – als Folge des internen bewaffneten Konflikts in Kolumbien eine besondere Rolle. Sie wird außerdem über die die Strategien und Allianzen für die Aneignung des Berichts durch die Zivilgesellschaft und die pädagogischen und künstlerischen Aktionen, die für seine Verbreitung durchgeführt werden, berichten.

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MRKK-Factsheets zu den Themen Frieden, Land und Menschenrechts-verteidiger*innen

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Mit diesen drei Dokumenten wollen wir einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Friedensabkommens geben und uns dabei auf drei Themen konzentrieren. Das Friedens-Factsheet gibt einen allgemeinen Überblick über die Umsetzung des Abkommens. Im Factsheet Land analysieren wir einen der zentralen Punkte des Abkommens, die Landreform, und ziehen schließlich eine Bilanz der Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens.

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