Der erste Punkt der Agenda des Friedensabkommens: Erarbeitung einer Gesetzesgrundlage für die integrale Agrarreform 02.07.2017 | Von Stephan Suhner Die Umsetzung verschiedener Elemente des Abkommens zwischen der Regierung von Präsident Santos und den FARC verzögern...
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LAND UND VERTREIBUNG
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LAND UND VERTREIBUNG
Der Konflikt um Land wird als wesentlicher Ursprung des bewaffneten Konflikts in Kolumbien Mitte der 60er Jahre betrachtet. Seither wurden in Kolumbien mehr als 7 Millionen Menschen (15% der Bevölkerung) gewaltsam vertrieben, 6-10 Millionen Hektar Land wurden geraubt. De facto hat so eine Umverteilung weg von kleinbäuerlicher Bewirtschaftung hin zu Großgrundbesitz und Unternehmen stattgefunden.
Der Friedensvertrag mit der FARC-Guerilla von 2016 widmet ein ganzes Kapitel dem Thema ländliche Entwicklung. Während Kleinbäuer*innen in besonderem Maße zur Nahrungsmittel-Selbstversorgung von Kolumbien beitragen, werden auf großen Plantagen häufig Ölpalmen oder Zuckerrohr angebaut. Auch dem Steinkohle- und Goldbergbau fallen große Flächen zum Opfer. Die Ungleichheit in Kolumbien ist extrem groß, das gilt auch für die Verteilung von Land. Durch gewaltsame Vertreibung hat die Landkonzentration noch weiter zugenommen.
Der bewaffnete Konflikt in Kolumbien wird im Wesentlichen auf dem Land ausgetragen. Die Kontrolle über strategische Gebiete ist für alle bewaffneten Akteure von großer Bedeutung.
Die Verabschiedung des Gesetzes 1448 für Opferentschädigung und Landrückgabe im Jahr 2011 war ein Meilenstein, weil der Staat darin die Existenz des seit Jahrzehnten andauernden bewaffneten Konflikts anerkennt. Nicht nur die Umsetzung von Gesetz 1448, sondern vor allem auch die Umsetzung des Kapitels über ländliche Entwicklung aus dem Friedensvertrag blieb bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Zwar wurden vielfach die lokalen Entwicklungspläne, PDETs, entworfen, doch ihre Umsetzung kommt nur schleppend voran. Das gilt erst recht für den im Friedensvertrag von 2016 vorgesehenen Fonds, aus dem Land an Kleinbäuer*innen verteilt werden soll.
Ein großes Problem ist die Tatsache, dass Kleinbäuer*innen und Vertriebene oft keine schriftlichen Dokumente über ihren Landbesitz vorlegen können. Gegenüber dem Anwaltsteam eines Großunternehmens sind ihre Chancen, ihre Rechte durchzusetzen, oftmals sehr gering. Hinzu kommen Drohungen: Landrechtsaktivist*innen sind in besonderem Maße von Drohungen und Morden betroffen. Diese haben seit Unterzeichnung des Friedensvertrags Ende 2016 in erschreckendem Maße zugenommen. Auch dies macht die Wiedergutmachung bzw. Landrückgabe sehr schwierig.
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