30. März 2016 - In Kolumbien haben die Regierung und das "Nationale Befreiungsheer" (Ejército de Liberación Nacional, ELN), die zweitgrößte Guerilla-Gruppe des Landes, Friedensgespräche angekündigt. Die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollten im...
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KRIEG UND FRIEDEN
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KRIEG UND FRIEDEN
Der bewaffnete Konflikt in Kolumbien seit den 1960er Jahren ist einer der ältesten in Lateinamerika. Damals entstanden bäuerliche Guerillagruppen, die sich gegen ungleiche Verteilung von Landbesitz, Landraub und Übergriffe der kolumbianischen Armee und paramilitärischer Kommandos im Dienste von Großgrundbesitzern zur Wehr setzten.
In den 1980er Jahren nahm die Bedeutung von rechten paramilitärischen Gruppen zu, die z.T. mit staatlichen Sicherheitskräften verflochten waren und auch Verbindungen in hochrangige politische Zirkel hatten. Zwar wurden unter der Regierung von Präsident Uribe mehr als 30.000 Paramilitärs des Dachverbands „Autodefensas Unidas de Colombia“ (AUC) demobilisiert, dennoch gelang die vollständige Auflösung ihrer Strukturen und Einflusssphären aufgrund des dafür gewählten Ansatzes mit dem Gesetz für Frieden und Gerechtigkeit (Ley de Justicia y Paz 975) nicht, so dass (neo-) paramilitärische Gruppen bis heute existieren.
Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsversuchen mit den beiden größeren Guerillagruppen der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – FARC) und dem Nationalen Befreiungsheer (Ejército de Liberación Nacional – ELN) unterzeichneten die FARC Ende 2016 einen Friedensvertrag mit der kolumbianischen Regierung unter dem damaligen Präsidenten Juan Manuel Santos.
Der Friedensvertrag sieht die Überwindung wesentlicher Konfliktursachen vor. Dazu gehören die ungleiche Landverteilung, die mangelnden Möglichkeiten politischer Teilhabe sowie die Drogenökonomie. Ein eigenes Kapitel ist den Opfern des Konflikts und der Aufarbeitung der Gewalt durch das dafür geschaffene Integrale System für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung – SIVJRNR gewidmet.
Mit Iván Duque übernahm im August 2018 ein Kritiker des Friedensprozesses das Präsidentenamt, im Kongress stehen ca. 30% der Senator*innen und Abgeordneten dem Friedensabkommen kritisch bis ablehnend gegenüber.
Menschen- und Landrechtsorganisationen kritisieren die unzureichende und schleppende Umsetzung des Friedensvertrags. Fehlende Sicherheitsgarantien stellen ein wachsendes Problem dar. Die massive Ermordung von Ex-Kombattant*innen der FARC sowie von sozialen Führungspersonen ist verheerend für den Friedensprozess und seine Wahrnehmung in der Bevölkerung.
Zudem bestehen zahlreiche organisierte Gewaltakteure weiter. Sie treten – regional unterschiedlich – in Konkurrenz oder als Allianzen auf. Rechte, paramilitärische Gruppen, das Nationale Befreiungsheere (ELN), das Volksbefreiungsheer (EPL), Splittergruppen der FARC, die sich nicht demobilisert oder wiederbewaffnet haben (disidencias) sowie Drogenbanden oder Akteure aus dem illegalen Goldbergbau sind hier zu nennen. Alle Gruppen konkurrieren um Einnahmen aus illegalen Ökonomien sowie um territoriale Kontrolle von Landstrichen. Die Zivilbevölkerung bleibt damit in hohem Maße Mord, Einschüchterung und Vertreibung ausgesetzt.
Der Friedensprozess hatte in der polarisierten kolumbianischen Gesellschaft von Anfang an starke Gegner*innen. International jedoch wird er unterstützt und begleitet. Besonders die Übergangsjustiz gilt als wegweisendes Modell, bei dem die Opfer im Zentrum stehen, der Wahrheitsfindung Priorität vor der Bestrafung eingeräumt wird und Täter*innen Alternativstrafen in Aussicht gestellt werden, wenn sie vollumfänglich zur Wahrheitsfindung beitragen.
Die drei Instanzen der Übergangsjustiz haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) eröffnete eine Reihe von Makro-Prozessen zu übergeordneten Themen, z.B. zu Entführungen durch die FARC-Guerilla und außergerichtlichen Hinrichtungen durch staatliche Sicherheitskräfte. Erste Urteile werden 2021 erwartet. Die neu gegründete Sucheinheit für verschwundene Personen (UBPD) widmet sich dem schwierigen Unterfangen, nach Tausenden Verschwundenen zu suchen. Bis April 2021 wurden die sterblichen Überreste von 98 Verschwundenen vollständig identifiziert und an ihre Familien zurückgegeben. In weiteren 25.000 Fällen befinden sich die Überreste im Prozess der Identifizierung. Die Wahrheitskommission nahm fast 20.000 Zeug*innenaussagen auf, davon gut 1.000 aus 20 Ländern, in denen Kolumbianer*innen im Exil leben. Sie legt Ende 2021 ihren Abschlussbericht vor.
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