Die Landfrage und das Friedensabkommen mit der FARC-Guerilla – Chancen und Herausforderungen. Factsheet.

Konflikte um Landbesitz standen im Zentrum des bewaffneten Konflikts in Kolumbien. Ländliche Regionen sind der Hauptaustragungsort des Konflikts und zentral für die Umsetzung des Friedensabkommens.

Natürliche Ressourcen und Biodiversität machen Kolumbiens Reichtum aus. Dieser Reichtum ist jedoch extrem ungleich verteilt, weite Teile der Bevölkerung sind von Armut, Gewalt und Vertreibung betroffen. Die historische Ungleichheit bei der Landverteilung wurde durch Vertreibung verschärft: Mindestens 7,7 Millionen Menschen – 15% der Gesamtbevölkerung Kolumbiens – gelten als Binnenvertrieben, zwei Drittel davon stammen aus ländlichen Gebieten. Durch ihre Flucht wurden geschätzte 8,3 Millionen Hektar Land gewaltsam umverteilt. Um den fragilen Frieden nicht zu gefährden, muss die ländliche Bevölkerung in den Fokus der (Agrar-) Politik rücken.

Bewaffneter Konflikt und Landkonflikte

In der Landfrage haben vier Aspekte – trotz Friedensabkommen–massives Konfliktpotenzial: Landkonzentration, Landvertreibung, Landnutzung und Landarmut.

Verteilung in Kolumbien ist koloniales Erbe.52% aller Flächen Kolumbiens in Privatbesitz gehören heute gerade einem Prozent aller Landeigentümer*innen. Kolumbien gehört damit weltweit zu den Ländern, in denen sich Landbesitz am stärksten in den Händen weniger konzentriert. Seit den bewaffneten Auseinandersetzungen in den 1950er Jahren gehört Vertreibung in Kolumbien zum Alltag.

Mit dem Gesetz 387 hat der Staat 1997 die Vertreibungen erstmals als soziales Problem anerkannt. Das Gesetz 1152 aus dem Jahr 2007 sieht Entschädigung für durch Gewalt Vertriebene vor. Staatlicher Landbesitz soll umverteilt werden, und formalisierte Besitztitel sollen Betroffene vor dem Verlust ihres Landes schützen bzw. ihre Rückkehr gewährleisten.

Die Verabschiedung des Gesetzes 1448 für Opferentschädigung und Landrückgabe im Jahr 2011 gilt als Meilenstein, denn damit erkannte der kolumbianische Staat formell die Existenz eines bewaffneten Konfliktes im Land an. Seitdem können Gruppen und Einzelpersonen, die nach 1985 im bewaffneten Konflikt Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht geworden sind, Verletzungen ihrer Rechte und Verluste geltend machen.