In der Gemeinde Cajamarca, Provinz Tolima, Kolumbien, plant das transnationale Goldunternehmen AngloGold Ashanti seit 2008 die Eröffnung einer industriellen Goldmine. Mit einem vermuteten Goldvorkommen von über 30 Mio. Unzen soll die Mine La Colosa („die Gigantin“)...
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WIRTSCHAFT / RESSOURCENKONFLIKTE
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WIRTSCHAFT / RESSOURCENKONFLIKTE
Wirtschaftliche Interessen und Menschenrechte geraten weltweit vielfach in Widerspruch zueinander. In Kolumbien werden Konflikte darüber seit Jahrzehnten auch gewaltsam ausgetragen. Eine wesentliche Rolle spielen Konflikte um Ressourcen. Dazu gehören Land, Bodenschätze wie Gold oder Steinkohle, aber auch z.B. das Flussdelta des Cauca.
Land ist eine wichtige Ressource, z.B. für Viehzucht oder den Anbau von Bananen, Ölpalmen, Zuckerrohr, Kaffee oder Kakao auf großen Plantagen. Doch auch kleinbäuerliche, afrokolumbianische und indigene Gemeinden brauchen Land, vor allem um Nahrungsmittel anzubauen. Der Konflikt um die Landverteilung wird als wesentlicher Ursprung des bewaffneten Konflikts in Kolumbien Mitte der 60er Jahre betrachtet. Über gewaltsame Vertreibung hat eine große Umverteilung von Land stattgefunden. Weitere Informationen hierzu siehe unter Land und Frieden. Vielfach führt die Ressourcennutzung außerdem zu Umweltzerstörung.
Der bewaffnete Konflikt und Drogenanbau und -handel sind über die Drogenökonomie eng verbunden. Gewinne aus dem Drogenhandel finanzieren illegale Gewaltgruppen, die sich teils exklusiv dem Drogenhandel widmen, aber auch gegen z.B. Menschenrechtsaktivist*innen vorgehen.
Aber auch legale Unternehmen haben in Kolumbien mehrfach illegale bewaffnete Gruppen und so Gewalt und Vertreibung finanziert und / oder von den Ergebnissen profitiert. Die Kohleunternehmen Drummond und Prodeco haben paramilitärische Gruppen finanziert, ein Gericht in Medellín hat Ölpalmunternehmer*innen verurteilt, die in Urabá, im Nordwesten Kolumbiens, tausende Menschen aus afrokolumbianischen Gemeinden vertrieben haben. Nur in wenigen Fällen gelingt es trotz mächtiger Wirtschaftsinteressen und der massiven Straflosigkeit zur Bestrafung der Täter und Wiedergutmachung zu gelangen.
Illegaler Goldabbau trägt ebenfalls zur Finanzierung illegaler Gewaltakteure bei und zieht ihre Präsenz nach sich. Der „Goldrausch“ verseucht Flüsse und vernichtet Ökosysteme, darüber hinaus spaltet er lokale Gemeinden. Doch auch der legale Goldbergbau ist mit Konflikten um Ressourcen verbunden, denn die Interessen der großen Bergbaukonzerne stehen im Widerspruch zu denen der kleinbäuerlichen Gemeinden oder traditionellen Schürfer*innen.
Ähnlich ist es beim Abbau von Steinkohle, der in der Guajira sowie in César stattfindet. Betroffene Gemeinden leiden unter Luftverschmutzung, Wassermangel oder werden umgesiedelt. Staatliche Stellen schützen vor allem die Interessen der Bergbauunternehmen, wohingegen die Rechte der lokalen Bevölkerung, beispielsweise das Recht von indigenen und afrokolumbianischen Gemeinden auf vorige Konsultation, nicht angemessen umgesetzt werden. Umweltstandards werden nicht durchgesetzt, Landrechte nicht geschützt und Gerichtsentscheidungen zugunsten betroffener Gemeinden nicht umgesetzt. Das Zusammenspiel zwischen unwilligen oder unfähigen Aufsichts- und Kontrollbehörden, Korruption, Druck durch bewaffnete Akteure sowie die Korrumpierungsversuche seitens der Unternehmen gegenüber Gemeindevertreter*innen führen dazu, dass die Gemeinden ihre grundlegenden Rechte nicht durchsetzen können.
Diese Gegensätze spiegeln sich in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen wieder. So kaufen deutsche Stromkonzerne kolumbianische Kohle, ebenso werden Bananen, Palmöl und viele weitere Produkte nach Deutschland importiert.
In einem Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru hat die EU sich darüber hinaus auch auf wirtschaftlicher Ebene Vorteile gesichert. Umgekehrt hat das Abkommen zwar eine Klausel für Menschenrechte, doch es ist kein Mechanismus zum Vorgehen bei Verstößen vorgesehen. Durch die so genannte Konfliktmineralienverordnung zu Gold, Tantal, Zinn und Wolfram will die EU dazu beitragen, dass keine Rohstoffe mehr in die EU gelangen, die zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten beitragen.
Um deutsche Unternehmen im Allgemeinen in die Pflicht zu nehmen, gibt es ein (leider noch zu schwaches) deutsches Lieferkettengesetz. Eine Initiative für ein ähnliches Gesetz gibt es auf EU-Ebene. Darüber hinaus fordern Länder des Südens, dass im Rahmen der UN ein verbindlicher Vertrag für Wirtschaft und Menschenrechte geschlossen wird. Doch die EU und Deutschland behindern dieses Vorhaben. Bereits geltende, freiwillige UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sind ein erster Schritt, doch die Erfahrung zeigt, dass die Freiwilligkeit nicht reicht.
Informationen zu Gesetzen und Initiativen in Europa sind auch unserer Rubrik „Deutsche und EU-Politik“ zu finden.
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